HeilBerG NRW Heilberufsgesetz
Spezialisierungen
Medizinrecht
Soweit Stellen zur Begutachtung von Behandlungsfehlern als unselbstständige Einrichtungen durch Satzung errichtet werden, sind insbesondere zu regeln:
- 1.ihre Aufgaben,
- 2.die Voraussetzungen für ihre Tätigkeit,
- 3.ihre Zusammensetzung,
- 4.die Anforderungen an die Sachkunde, die Unabhängigkeit und die Pflichten der Mitglieder,
- 5.das Verfahren einschließlich der Antragsberechtigung,
- 6.die Aufgaben des Vorsitzes,
- 7.die Berichterstattung im Rahmen des Geschäftsberichts der Kammer.
Quelle: Justizportal NRW
Import: